Maßnahmen zur Eindämmung Coronavirus (Covid-19/SARS-CoV-2)
Bitte beachten Sie folgende Regelungen beim Besuch des Betriebs:
- Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Betrieb nur mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test gestattet wird. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, der Nachweis muss eindeutig der Person zuzuordnen sein und muss das Datum der Probenentnahme enthalten. Kinder unter 10 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Ebenso sind bereits Covid-19-Infizierte ausgenommen, wenn sie eine ärztliche Bestätigung/Attest vorlegen, dass sie in den letzten 6 Monaten eine Covid-19-Infektion hatten.
- Im Betrieb ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen, die selber mitzubringen ist. Darüber hinaus ist ein Abstand von mindestens 2 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Um den Kontakt bestmöglich einzuschränken, zahlen Sie bitte bargeldlos oder mit passend abgezähltem Bargeld.
- Der Zutritt zum Betrieb ist nur Personen mit Terminvereinbarung gestattet. Ausschließlich bei Minderjährigen und hilfsbedürftigen Personen sind Begleitpersonen erlaubt.
- Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem vereinbarten Termin, da aufgrund der bestehenden Sicherheitsbestimmungen nur eine bestimmte Anzahl an Personen den Betrieb betreten darf und wir eine Menschenansammlung vor dem Betrieb vermeiden möchten.
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